Die systemische Arbeit verwendet den Begriff Zuständigkeit um objektive Aufgaben, wie sie z.B. mit beruflichen Positionen, einer Rolle oder in der familiären Rangfolge verbunden sind, zu beschreiben. Werden zum Beispiel Zuständigkeiten in einer Organisation, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrgenommen, gibt es einen freien Job, der von einem anderen Systemmitglied unbewusst oder bewusst, freiwillig oder unfreiwillig, eingenommen wird, und dafür auch verantwortlich wird. Das führt in vielen Fällen zu Überforderung.
In einer Familie nimmt fast immer ein Kind eine ähnliche Position ein, zuständig ist es aber deshalb noch lange nicht. Im Gegenteil, es wird mit der Aufgabe von Erwachsenen ebenfalls überfordert.
In beiden genannten Beispielen geht es um eine meist unbewusste Überschreitung der Kompetenzen und Zuständigkeit, die mittels systemischer Aufstellungen aufgezeigt und geklärt werden kann.